u003cpu003eDie Konzessionsabgabe ist eine Benutzungsgebu0026uuml;hr, die an die Stu0026auml;dte und Gemeinden abzufu0026uuml;hren ist, damit deren u0026ouml;ffentliche Wege zur Verlegung von Leitungen benutzt werden du0026uuml;rfen.u003c/pu003enu003cpu003eDie Hu0026ouml;he der Konzessionsabgabe ergibt sich aus dem Konzessionsvertrag zwischen der Kommune bzw. Gemeinde in der sich die Entnahmestelle befindet, und der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebge GmbH.u003c/pu003enu003cpu003eDie nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH berechnet den in der Verordnung u0026uuml;ber Konzessionsabgaben Strom und Gas u0026ndash; Konzessionsabgabenverordnung (KAV) festgelegten Hu0026ouml;chstbetrag, der pro abgerechneter kWh an den Kunden weiterbelastet wird.u003c/pu003enu003cpu003eu0026nbsp;u003c/pu003e