gemäß § 1a der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) Die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH beliefern im Rahmen diverser Wärme-Projekte auf dem Gebiet der Grafschaft Bentheim Endverbraucher zuverlässig mit Wärme. Allgemeinen Preise für die Wärmeversorgung existieren nicht. Die Preise und Preisanpassungsregelungen werden projektspezifisch festgelegt. Einen Mustervertrag nebst Preisregelungen mit den Preiskomponenten und den üblicherweise zur Preisanpassung verwendeten Preisindizes sowie die zugehörigen Allgemeinen Bedingungen sind hier abrufbar.
Die Netzverluste in den Wärmenetzen der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH als Differenz zwischen der Wärme-Netzeinspeisung und der nutzbaren Wärmeabgabe beliefen sich im Kalenderjahr 2022 auf 1.884,443 MWh (ca. 13,3 %).