Sie planen eine Stilllegung Ihres Strom- Gas oder Wasseranschlusses?
Wenn Sie Ihr Gebäude abreißen oder umbauen möchten, gilt es einiges zu beachten. Hier erfahren Sie, wie Sie dabei vorgehen.
Hausanschluss Außerbetriebnahme - so geht’s
1. Was muss vor einem Gebäudeabriss geschehen?
Alle Versorgungsleitungen auf dem Grundstück müssen vor dem Abriss eines Gebäudes abgetrennt werden.
2. Wer gibt der nvb darüber Bescheid?
Ihr Installateurbetrieb oder Sie melden uns die Stilllegung der Versorgungsleitung(en) per E-Mail.
3. Wann wird die Stilllegung durchgeführt?
Wir koordinieren einen Termin mit Ihnen bzw. Ihrem Installateur. Im Anschluss erfolgen die Stilllegung und der Zählerausbau durch uns oder unseren Dienstleister.
4. Was passiert, wenn ein neues Gebäude errichtet werden soll?
Bitte beachten Sie: Wird anschließend ein neues Gebäude auf dem Grundstück errichtet und wieder ein Netzanschluss benötigt, beantragen Sie den neuen Netzanschluss über unseren Online-Service.
Außerbetriebnahme - Preisinformation
Laden Sie hier unsere aktuelle Preisliste herunter, um detaillierte Informationen zu Tarifen und Leistungen zu erhalten. Unser Expertenteam steht Ihnen bei Fragen zur Verfügung.